Anerkannter Bildungsurlaub
Wussten Sie, dass Sie in vielen Bundesländern gesetzlich Anspruch auf Bildungsurlaub haben?
Das bedeutet, Sie können sich bis zu fünf Tage im Jahr bezahlte Auszeit vom Job nehmen, um sich beruflich weiterzubilden. Bildungsurlaub, bzw. Bildungszeit, wird auf Landesebene geregelt, deshalb variieren die genauen Regelungen je nach Bundesland.
In Bayern und Sachsen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Der Arbeitgeber muss keine Bildungszeit gewähren, aber er darf es. Es gibt immer wieder Arbeitgeber, die entgegenkommend sind.
Dieser Urlaub darf nur für anerkannte Weiterbildungen genutzt werden, die aber nicht zwingend direkt mit Ihrem aktuellen Job zu tun haben müssen.