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Anerkannter Bildungsurlaub

Wussten Sie, dass Sie in vielen Bundesländern gesetzlich Anspruch auf Bildungsurlaub haben?

Das bedeutet, Sie können sich bis zu fünf Tage im Jahr bezahlte Auszeit vom Job nehmen, um sich beruflich weiterzubilden. Bildungsurlaub, bzw. Bildungszeit, wird auf Landesebene geregelt, deshalb variieren die genauen Regelungen je nach Bundesland.

In Bayern und Sachsen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Der Arbeitgeber muss keine Bildungszeit gewähren, aber er darf es. Es gibt immer wieder Arbeitgeber, die entgegenkommend sind.

Dieser Urlaub darf nur für anerkannte Weiterbildungen genutzt werden, die aber nicht zwingend direkt mit Ihrem aktuellen Job zu tun haben müssen.

Das Ziel von Bildungsurlaub ist es, Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, sich außerhalb des Arbeitsalltags weiterzubilden und ihre persönlichen sowie beruflichen Fähigkeiten zu erweitern. Er soll die fachliche und persönliche Entwicklung fördern, Stressbewältigung und Resilienz stärken und langfristig die Lebensqualität und Arbeitszufriedenheit steigern.

Meine Fastenwanderseminare sind in Berlin und Brandenburg als Veranstaltung der beruflichen Weiterbildung anerkannt. Wenn sich dort Ihr Arbeitsort befindet, können Sie Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit bei Ihrem Arbeitgeber einfordern. Damit der Urlaub gewährt werden kann, sollten Sie Ihrem Arbeitgeber mindestens sechs Wochen im Voraus Bescheid geben.

Ihr Gehalt wird während der Bildungstage weitergezahlt, Sie übernehmen selbst die Seminarkosten.